Laut Änderung der am 22. November 2021 in Kraft getretenen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist ab 14. Januar 2022 der Vereinssport unter Auflagen (§ 21a Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens) vorläufig für alle Altersbereiche wieder möglich. So dass ab 17.01.2022 unser Übungs- und Trainingsbetrieb auch in der Turnhalle Lauchstädter Straße wieder aufgenommen werden kann. Die jeweiligen Informationen erfolgen über die zuständigen Trainer und Übungsleiter. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Abstands- und Hygienegebote sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Sofern der Zugang nur über die 2G-Plus Regelung erfolgt, gilt grundsätzlich die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie eines zusätzlichen Testnachweises. Dieser zusätzliche Testnachweis kann ausnahmsweise in folgenden Fällen entfallen:
- es besteht der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster Impfung),
- bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder sofern diese noch nicht eingeschult wurden,
- bei Schüler*Innen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen,
- es besteht aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission,
- es besteht der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung sowie ein Genesenennachweis, welcher nicht älter als 6 Monate ist oder
- es besteht ein Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht
älter als 3 Monate ist.
Weitere Informationen hat der Landessportbund unter seinen Corona-FAQ, Fassung vom 14.01.2022 kompakt aufbereitet.